GOT 2022: Die neue Tierärztegebührenordnung (2023)

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GOT 2022: Die neue Tierärztegebührenordnung (1)

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Neue Gebührenordnung: Die meisten tierärztlichen Leistungen werden besser bezahlt.

Praxis

13. September 2022

Am 22. November trat die neue Tierärztegebührenordnung in Kraft. Was sich für Tierarztpraxen ändert, lesen Sie hier.

Von Dr. Viola Melchers

GOT 2022: Die neue Tierärztegebührenordnung (2)

Dr. Viola Melchers

Chefredakteurin vetline.de

Telefon 0511 8550-2518

melchers@schluetersche.de

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Diese Novelle war lange überfällig: Nach fast einem Vierteljahrhundert ohne grundlegende Änderungen der Tierärztegebührenordnung (GOT) tritt noch in diesem Jahr eine neue Verordnung in Kraft. Der veterinärmedizinische Kenntnisstand hat sich in den letzten 20 Jahren ebenso grundlegend verändert wie die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Ziel der Novellierung war es, die GOT an den heutigen Stand anzupassen. Das Ergebnis begrüßen sowohl die Bundestierärztekammer (BTK) als auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) ausdrücklich. „Ein Grund zum Jubeln“, fand bpt-Präsidiumsmitglied Dr. Petra Sindern auf der bpt-Intensiv-Fortbildung Kleintier im August. Allerdings fällt die Gebührensteigerung nicht ganz so hoch aus, wie es in den Augen der Tierärzteverbände notwendig wäre. Der aktuelle dramatische Anstieg der Energiepreise und die momentane Inflation wurden in der neuen GOT noch gar nicht berücksichtigt.

Umgekehrt trifft der Preisanstieg in Zeiten der allgemeinen Inflation einige Tierhalterinnen und Tierhalter hart und nicht jeder Kunde wird für die steigenden Preise Verständnis haben. Entscheidend ist hier sicherlich eine offene, transparente Kommunikation. Als Gesprächshilfe stellt die BTK Merkblätter mit Informationen zur neuen GOT für Tierhalter zur Verfügung.

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Tierarztleistung wird besser vergütet

Die neue Verordnung basiert auf einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beauftragten Studie, in deren Rahmen praktizierende Tierärzte befragt und Gespräche mit den verschiedenen Interessensgruppen geführt wurden. Der Preis für die einzelnen Leistungen wurde auf Basis eines Vollkostensatzes von 2,25 Euro/Minute festgelegt. Das also kostet der Betrieb einer Tierarztpraxis im Mittel, wenn alle Kosten berücksichtigt werden – von Miete und Energiekosten über Abschreibungen für Geräte bis hin zu den Gehältern. Die Studie stellte ganz klar fest, dass die Gebühren gegenüber der alten GOT signifikant steigen müssen, damit Tierarztpraxen wirtschaftlich geführt werden können.

(Hier lesen Sie mehr zu der Studie, auf der die neue GOT basiert.)

Die meisten Positionen im Gebührenkatalog werden daher deutlich erhöht. Insbesondere alltägliche, sehr häufig durchgeführte Leistungen wie Allgemeinuntersuchung, Beratung oder Injektion werden in Zukunft besser bezahlt. Gebühren für Katze und Frettchen sollen dem Hund angeglichen werden und steigen ebenfalls. Der Gebührenkatalog wird um zahlreiche neue Leistungspositionen ergänzt. Es gibt jedoch auch einige Leistungen, zum Beispiel das Röntgen, für die der einfache Satz sogar gesenkt wurde. In diesen Fällen hatten viele der in der Studie befragten Kolleginnen und Kollegen die Leistung als zu teuer bewertet.

Entscheidende Änderungen gibt es nicht nur im Gebührenkatalog, sondern auch in den vorangehenden Paragraphen der GOT. So gilt die neue Verordnung nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen. Damit sind auch Tierarzt-GmbHs der GOT verpflichtet.

Zudem wurde die Ausnahmeregelung für Tiere mit hoheitlichen Aufgaben gestrichen: Ihre Behandlung ist genauso nach GOT abzurechnen wie die jedes anderen Tieres.

Schließlich sollten Praxen sich bereits jetzt darauf einstellen, dass mit der neuen GOT eine Rechnung quasi verpflichtend wird. Die Vergütung wird nämlich erst dann fällig, wenn der Zahlungspflichtige eine Rechnung erhalten hat. Diese soll für Tierhalterin oder Tierhalter transparent darlegen, welche Leistungen erbracht wurden.

Zu den abzurechnenden Leistungen zählt in Zukunft verpflichtend auch das Wegegeld, wenn Tierärztin oder Tierarzt zum Patienten kommen. Außer für landwirtschaftliche Nutztiere fällt außerdem eine Hausbesuchsgebühr an. Ein Verzicht auf Wegegeld im Einzelfall ist genauso schriftlich zu begründen wie das Unterschreiten des einfachen oder Überschreiten des dreifachen Satzes.

Diese Angaben muss jede Tierarzt-Rechnung enthalten

  • Datum der Leistungserbringung,
  • Tierart,
  • Diagnose/Grund der Konsultation,
  • die berechnete Leistung mit Angabe der laufenden Nummer in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses (neu!),
  • Rechnungsbetrag,
  • Umsatzsteuer.

Die Leistung sollte dabei möglichst so bezeichnet werden, wie es im Gebührenkatalog steht. Wird eine Leistung erbracht, die im Gebührenkatalog nicht aufgeführt ist, muss sie berechnet werden wie eine hinsichtlich Schwierigkeit und Aufwand gleichwertige Leistung im Katalog. Das sollte in der Rechnung nachvollziehbar dargestellt sein.

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Individuelle Preiskalkulation

Letztlich gibt die Verordnung nur einen Rahmen vor, in dem eigene Preisgestaltung möglich und sinnvoll ist. „Die GOT ist nicht wie ein Kochrezept, man muss sie individuell auf den eigenen Betrieb abstimmen“, erklärte Pferdepraktiker Dr. Kai Kreling bei der bpt-Intensiv-Fortbildung. Grundsätzlich soll der im Gebührenkatalog aufgeführte einfache Satz zur Vergütung der Leistungen ausreichend sein und damit Raum lassen, um bei besonderem Aufwand bis hin zum drei- oder im Notdienst auch vierfachen Satz zu erhöhen. Der Minutensatz von 2,25 Euro, auf dem die Gebühren für einzelne Leistungen beruhen, ist aber nur ein Mittelwert und wurde zudem im Jahr 2020 ermittelt. „Jeder Unternehmer sollte seinen eigenen Vollkostensatz kennen“, meinte Kreling. Liegt er höher als 2,25 Euro, muss mehr als der einfache Satz abgerechnet werden, um wirtschaftlich zu arbeiten.

Tierarzt Ralf Bachmann vom bpt Landesverband Westfalen-Lippe empfahl für die Preiskalkulation einen gedanklichen Dreisprung:

  • Im ersten Schritt müsse man sich sämtliche erbrachte Leistungen bewusst machen.
  • Im zweiten Schritt sollte man sie in die Systematik der GOT übertragen.
  • Im dritten Schritt sollte der GOT-Satz anhand betriebswirtschaftlicher Daten angepasst werden.

Nach diesem Muster könne jede Praxis bis Ende November ganz neue individuelle Standardbehandlungspakete erstellen und die Ergebnisse mit den bisherigen Preisen vergleichen. Die Fachgruppe Kleintierpraxis des bpt bietet ihren Mitgliedern hilfreiche Exceltabellen für diese Kalkulationen.

Der anzuwendende Gebührensatz hängt laut GOT von der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Zeitpunkt des Erbringens (insbesondere Nacht und Wochenende!), dem Wert des Tieres sowie den örtlichen Verhältnissen ab. Hierbei ist zu beachten, dass der aus der alten GOT bekannte Zeitfaktor abgeschafft wurde! Ist der Zeitaufwand zum Erbringen einer Leistung überdurchschnittlich hoch, muss dies im Gebührensatz berücksichtigt werden.

Die Vortragenden auf der bpt-Fortbildung appellieren an die Kolleginnen und Kollegen, die neue GOT auch wirklich anzuwenden. Die Bundestierärztekammer empfiehlt, die Preise regelmäßig im Rahmen der GOT an steigende Praxiskosten anzupassen. Die große Hoffnung ist, dass steigende Gewinne es ermöglichen werden, Tierärztinnen und Tierärzte sowie alle anderen Praxismitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser zu bezahlen und die Abwanderung aus dem Beruf zu verhindern.

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Author: Ms. Lucile Johns

Last Updated: 02/06/2023

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